Abzocke der Banken bei gekündigten Immobilienkrediten
23. März 2013, Tom Bamberg
Wird ein Kredit seitens der Bank wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers gekündigt, steht dem geldgebendem Institut laut Vertrag keine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Dennoch haben viele Bankinstitute und Sparkassen diese Geldzahlung in der Vergangenheit verlangt und ungerechtfertigter Weise auch munter kassiert.
Dabei sind den gekündigten Kreditnehmern nicht selten Schäden von mehreren tausend Euro entstanden. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden.
Viele Betroffene haben nach Meinung des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Beträge, wenn die Bank oder Sparkasse nach Platzen der Finanzierung (nach 2010) eine Vorfälligkeitsentschädigung unrechtmäßig kassiert hat, beispielsweise aus dem Erlös aus der anschließenden Versteigerung der Immobilie. In gewissen Fällen ist auch eine Rückforderung von gezahlten Beträgen aus früherer Zeit möglich.
Tipp: Betroffene sollten sehr genau prüfen, ob die Bank oder Sparkasse ungerechtfertigt Geld erhalten hat und sich eventuell juristisch beraten lassen. Für den Bau- und Immobilienkredit empfehlen wir den kompetenten Vermittler für Baufinanzierungen, die Interhyp AG. Sämtliche Anfragen auf Kondition sind hier kostenlos und garantiert seriös.