Schlechte Schufa

Wie lange bleibt ein negativer Eintrag bei der Schufa gespeichert?

05. April 2016, Thomas Svensson     

Bonität bei KreditaufnahmeSchlechte Bonität durch negative Schufaeinträge führen bei Betroffenen in der Regel zu gravierenden Nachteilen. Im wirtschaftlichen Leben wird gerade die Aufnahme von Darlehen erschwert oder teilweise komplett verweigert.

Doch wie lange bleibt eigentlich ein negativer Schufaeintrag bestehen? Wann wird die Bonität wieder „sauber” sein?

Negative Einträge in der persönlichen Schufa von Verbrauchern sind keine Seltenheit mehr. In Deutschland leben annähern sechs Millionen Betroffene mit dem Makel einer negativen Schufaauskunft.

Das geht aus den veröffentlichten Daten der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung hervor. Insgesamt führt die Schufa Daten von etwa 66 Millionen Verbrauchern.

Wie lange bleiben Negativeinträge erhalten?

Die festgelegte Speicherfrist von (negativen) Einträgen umfasst im Allgemeinen ein Zeitraum von drei vollständigen Kalenderjahren. Im Beispiel würde das bedeuten, dass Personen, die im Februar 2012 einen Negativvermerk erhalten haben, mit der Löschung nicht vor Ablauf des Monats 12/2015 rechnen können.

Tipp: Auf die Zustellungsart der Mahnungen achten!

Mein Tipp an Betroffene: Achten Sie darauf, wie Ihnen die Mahnungen zugestellt worden sind. Sollten Ihnen die Zahlungsaufforderungen oder Kündigungen des jeweiligen Schufa-Partners nicht per Einschreiben mit Rückschein zugestellt worden sein, haben Sie gute Karten, auf Aufforderung den Negativeintrag löschen zu lassen.

Warum? Nun, das der Schufa angeschlossene Unternehmen dürfte in diesem Fall den tatsächlichen Erhalt von Mahnung oder Kündigung nicht zweifelsfrei beweisen können.

Die Angelegenheit macht deutlich, dass es für Unternehmen, die negative Vorkommnisse an die Schufa melden, sehr schwierig sein dürfte, den Beweis der ordnungsgemäßen Zustellung der Schreiben zu führen, denn um Kosten zu sparen, werden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen nur in den seltensten Fällen per Einschreiben mit Rückschein versendet. Und nur die hätten vor Gericht Bestand.

Tipps im Kreditportal SWN24.com

• Mein Kredittipp

Prüfen Sie, wie Ihnen die Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen zugestellt worden sind. Kann das mahnende Unternehmen die Rechtmäßigkeit der Zustellung nicht zweifelsfrei beweisen, haben Sie gute Karten, den negativen Eintrag – auf Ihre Veranlassung hin – erfolgreich löschen zu lassen!

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P.S.: Auch kleinere negative Vermerke in Ihrer Schufa führen bei diesem Anbieter nicht automatisch zur Finanzierungsabsage.