Versicherungsangebote

Private Krankenversicherung

Bei weitem nicht jeder Deutsche ist dazu berechtigt, einer privaten Krankenversicherung beizutreten. Als abhängig Beschäftigter müssen Sie ein erforderliches Einkommen von mindestens 48.600,- Euro nachweisen können, um freiwilliges Mitglied zu werden. Dieses Einkommen muss von Ihnen über einen Zeitraum von drei Jahren bestehen und auch nachgewiesen werden können.

Zusätzliche Zahlungen wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden in der Regel mit einberechnet.

Andererseits, wenn Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer tätig sind, steht der Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung nichts im Wege. Unabhängig von Ihrem zu versteuernden Einkommen können Sie sich in diesem Fall immer privat versichern. Gleiches gilt auch für beispielsweise Studenten.

Den Wechsel in die Private immer gut überlegen!

Allerdings gilt immer, dass ein Wechsel zur Privaten doch gut überlegt sein muss. Viele Vorteile, die Sie als Versicherter 1. Klasse genießen, aber auch einige Nachteile können Ihnen entstehen. Eine Familienversicherung, wie bei den Gesetzlichen üblich, ist bei der Privaten Kasse nicht vorgesehen. So müssen Ehepartner und Kinder immer extern versichert werden. Auch haben weibliche Versicherte leider Nachteile in Kauf zu nehmen. Hauptsächlich aufgrund der Alterserwartung von Frauen sind private Krankenkassen hier um einiges teurer.

Der bei der Aufnahme größte zu erwartende Nachteil dürfte die Überprüfung des eigenen Gesundheitszustandes sein. Gründliche Untersuchungen vor Aufnahme in die Private sind die Regel. Private Versicherungen rechnen knallhart und werden Sie bei zu viel Vorerkrankungen ablehnen. Gleiches gilt leider auch bei chronischen Erkrankungen. Hopp oder Topp: Entweder Sie werden abgelehnt, oder zahlen einen kräftigen Risikoaufschlag.

Auch sollten Sie vor einem Vertragsabschluss nicht außer acht lassen, dass Sie im Krankheitsfall finanziell keine Absicherung genießen. Krankengeld oder Krankentagegeld ist nur durch entsprechende Zusatzvereinbarungen versicherbar. Diese Zusatzverträge sind (freiwillig) erforderlich, um im Versicherungsfall, also wenn Sie einmal erkranken sollten, nicht in finanzielle Schieflage zu geraten.

Zuschüsse zu z.B. Kuraufenthalten und sonstige Heilmaßnahmen sind nicht versichert, wenngleich auch die gesetzlichen Kassen in diesen Fällen den finanziellen Gürtel bekanntermaßen auch schon sehr eng geschnallt haben. Auch die Gesetzlichen zahlen immer weniger für Heil- und Kurbehandlungen der Versicherten.

Versicherter 1. Klasse: Die Vorteile als Privatpatient

Nachdem wir ausgiebig über die diversen Nachteile der privaten Krankenversicherung berichtet haben, sollten die vielen gravierenden Vorteile auch genannt werden.

Als Privatversicherter können Sie erwarten, dass Sie im Krankheitsfall immer eine zuvorkommende und bestmögliche Behandlung genießen werden. Meist werden Sie in einer Privatpraxis behandelt. Möchten Sie die Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt, erhalten Sie als Privater Sonderrechte. Monatelange Wartezeiten sind dem privaten Versicherungssystem gänzlich fremd. Sie werden immer zuvorkommend behandelt. Sollten Sie in einem Krankenhaus behandelt werden, so bekämen Sie selbstverständlich eine persönliche Behandlung durch den Chefarzt, untergebracht erster Klasse in einem Einzelzimmer oder Einbettzimmer.

Die Tarife der Privaten Gesellschaften sind von vielen Kriterien abhängig, je nach Eintrittsalter, Vorerkrankungen und weiteren Punkten, werden die Preise errechnet.

Vor dem eigentlichen Abschluss sollten Sie sich als Versicherungsnehmer immer erkundigen, ob und in wie weit Versicherungsschutz auch im Ausland besteht. Gerade auch für jüngere Versicherte kann der Wechsel in die private Versicherung sich auch finanziell lohnen. Je nach Einkommen sind bei frühem Eintrittsalter schon erheblich günstigere Tarife im Gegensatz zur Gesetzlichen möglich. Das heißt, die Private kann teilweise sogar die entsprechend günstigere Alternative sein.

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