Bei einem Schaden in der Plicht - Haftpflicht als Tierhalter
Auch als Tierhalter in der PflichtGegen die verschiedensten Risiken versichert die Tierhalterhaftpflicht Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Was mist unbekannt ist: In bestimmten Fällen und Schäden ist auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Die durch das Halten von Haustieren entstehende gesetzliche Haftpflicht kann u.U. teure Schäden nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für das Halten und auch Hüten von Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien und Meerschweinchen usw., diese entstehenden Schäden sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Tierarten wie Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder sollte unbedingt eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Unser Tipp: Schließen Sie früh genug eine Tierhaftpflicht ab. Für sehr kleine jährliche Beträge bekommen Sie hohe Deckungssummen!