Gebühren für Kreditkonten sind unzulässig
08. Juni 2011, Thomas Svensson
Diese Gebühren sind nicht rechtens! Private Bankkunden brauchen für einen aufgenommenen Kredit keine Nebenkosten wie “Gebühren für Darlehenskonten” zu zahlen
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Urteil Az. XI ZR 388/10. Verbraucher haben für Darlehenskonten bei der Kreditbank grundsätzlich keinerlei Gebühren zu berappen. Die seit vielen Jahren von den Banken verwendeten Klauseln in den Kreditverträgen seien lt. BGH in Karlsruhe unwirksam.
Banken führen ein solches “Konto” ausschließlich zu dem Zweck, ihre eigene Buchhaltung entsprechend zu führen, so die Begründung der BGH-Richter. Gegen die von Banken verwendete Praxis hatte ein Verbraucherschutzverein geklagt. Mit sofortigem Datum seinen diese Klauseln ohne Wirkung.
Im zu verhandelnden Fall ging es darum, dass ein Bankkunde für ein Immobiliendarlehen monatliche Zinsen und Tilgungen zu leisten hatte. Wie es in jedem ordentlichen Geschäftsbetrieb standard ist, verbuchte die Bank jeden Zahlungseingang auf das entsprechende Darlehenskonto des Kreditnehmers. Für die einzelnen Buchungen erhielt der Kunde jedoch keine Übersichten in Form von Auszügen. Dennoch berechnete die Bank dem Kunden eine “Kontoführungsgebühr” über jährlich 24,00 Euro.
Wer hat etwaigen Anspruch auf Rückzahlungen?
Nach dem kürzlich gesprochenen Grundsatzurteil können vermutlich Millionen Bankkunden mit Darlehensvertrag die in Rechnung gestellten Gebühren von der Bank zurückfordern.
Nach Meinung der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale bleibt strittig, wann die dreijährige Verjährungsfrist für derartige Erstattungen seitens der Bankkunden beginnt. Läuft es für die Kunden schlecht, so sind Ansprüche auf Rückzahlungen bis zurück zum Jahr 2008 möglich.
Tipp:Von dem jetzt gesprochenen Urteil sind nahezu alle privaten Kreditnehmer betroffen. Sie sollten unverzüglich Ihr Recht wahren und die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückverlangen.