Bürgschaft bei Hartz IV

Kann ein Arbeitsloser für einen Kredit bürgen?

03. März 2015, Thomas Svensson     

Kann ein arbeitsloser Hartz 4 Empfänger eine Bürgschaft für ein Darlehen übernehmen?Kreditbürgschaft bei Arbeitslosigkeit, kann ein ALG II-Empfänger als Bürgschaftsgeber auftreten?

Ich benötige einen Kredit. Kann mein Freund, derzeitig arbeitslos, für den Kredit bürgen, oder muss er dafür ein vollwertiges Einkommen nachweisen können? Bin für jeden Tipp dankbar.

Antwort: Wenn Sie ein nicht ausreichendes Einkommen erzielen und einen Bürgen mit in den Vertrag nehmen möchten, dann sollte dieser Bürge eine sichere Arbeitsstelle nachweisen können. Ein Bekannter, der selbst Arbeitslosengeld (also das spätere Hartz IV) bezieht, kann nicht als Bürge auftreten, da hier seitens der Bank ein unbedingt festes Einkommen gefordert wird.

Ein Bürge muss über ein sicheres Einkommen verfügen. Eine Person, die selbst schon von staatlicher Stütze lebt, wird keine Bank akzeptieren.

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