Kredit: Die Nachteile, als Freund eine Bürgschaft zu übernehmen
25. August 2013, Thomas Svensson
Als Bürge für einen Freund oder Verwandten in einen Kredit als Mitkreditnehmer einzusteigen, um so den Kredit zu besichern, hat für den Bürgen selbst nur Nachteile.
Besser gesagt, die Nachteile entstehen erst dann, wenn der Freund seinen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Darlehensvertrag nicht mehr nachkommen kann. Denn dann wird aus der netten Geste, der damaligen Gefälligkeit, ganz schnell ein gewaltiges Problem!
Bürge zu sein ist mehr als ein Gefälligkeit!
Wenn der 1. Kreditnehmer, also derjenige, der das Darlehen aufgenommen und auch ausgezahlt bekommen hat, sein Zahlungen einstellt, beispielsweise weil ihn sein Chef entlassen hat und er nun nicht mehr in der Lage ist, die monatlichen Raten aufzubringen, wird es für den Bürgen, der ja nicht ohne Grund auch als 2. Kreditnehmer bezeichnet wird, eng.
So eng nämlich, dass er selbst in eine bedrohliche finanzielle Lage kommen kann, denn ab dem Tag, an dem ihn die Bank auffordert, ab sofort die Darlehensraten zu übernehmen, hat er tatsächlich die noch ausstehenden Verpflichtungen monatlich abzuzahlen!
Keine vorschnellen Bürgschaftsübernahmen

Aus einer netten Gefälligkeit kann so also schnell eine finanzielle Bedrohung werden. Sie sollten auch einem guten Freund den Wunsch, für ihn zu bürgen, abschlagen.
So sollte der Freund den Kredit erst aufnehmen, wenn er allein zur Aufnahme eines Darlehens in der Lage ist! Alles andere könnte für den Bürgenden fatale Folgen haben.
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