Kredit: Wie kann ich aus einer Bürgschaft aussteigen?
05. Februar 2014, Thomas Svensson
„In einer ziemlich unüberlegten Aktion habe ich vor über 2 Jahren für einen Freund bei einem Ratenkredit der ****-Bank in voller Höhe der Summe gebürgt. Der (damalige) Freund hat sich jetzt leider aus dem Staub gemacht, wobei er seinen Verpflichtungen aus diesem Darlehen nicht mehr nach kam. Bin ich als Bürge jetzt wirklich mit dem Abzahlen des Kredits dran?”
Frage gestellt von Jürgen K. aus Salzgitter
Antwort: Mit der Bürgschaft sind Sie leider einen verbindlichen Vertrag eingegangen, Sie haften der Bank gegenüber also in voller Höhe des noch ausstehenden Geldbetrages. Jetzt, wo Ihr damaliger Freund und Hauptkreditnehmer nicht mehr zahlt, wird die Bank auf Sie zukommen und den Restbetrag von Ihnen als zweiten Kreditnehmer einfordern.
Leider gibt es dabei keine rechtliche Möglichkeit, aus der Bürgschaft „auszusteigen”.
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