Kreditvermittler-Erlaubnis
Kreditvermittler benötigen zwingend amtliche Genehmigung
03. September 2013, Thomas Svensson
Kreditvermittler: Wer in Deutschland Kredite und Darlehen vermitteln möchte, kann nicht einfach einen Gewerbeschein beantragen und sofort loslegen.
Denn zum Nachweis des Abschlusses von Darlehen benötigt jeder, der in diesem Bereich aktiv tätig werden möchte, eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Wer das unterlässt, riskiert unter Umständen eine saftige Geldbuße! Ganzen Beitrag lesen