Gebühren beim Girokonto

Überhöhte Gebühren bei Kontoauszügen nicht rechtens

28. März 2013, Thomas Svensson     

Gebühren beim GirokontoGerade bei kostenlosen Girokonten spielt für Banken die Erhebung von Gebühren eine wichtige Rolle, um Angebote wirtschaftlich tragfähig zu machen.

Eine Masche von Vielen ist, für klassische Sonderleistungen z.B. beim Girokonto überhöhte Gebühren für das nachträgliche Ausstellen von Kontoauszügen zu verlangen. So erhebt die Commerzbank für das Ausdrucken und Übersenden eines Kontoauszuges satte 15,- Euro Gebühren (!!). Dass das rechtlich nicht mehr haltbar ist, urteilte jüngst das OLG in Frankfurt. Das Gericht monierte, dass sich die berechneten Gebühren an den real entstandenen Kosten zu orientieren haben. So konnte die Bank – wen würde es wundern – auch nicht belegen, dass ihr tatsächlich Selbstkosten in dieser Größenordnung entstanden sind. Wenngleich dieses Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es dennoch, wie Gerichte zu solchen überhöhten „Abzockgebühren” stehen.

Tipp: Bankkunden sollten prüfen, ob die für „Sonderleistungen” berechneten Gebühren nicht überhöht in Rechnung gestellt worden sind. Notfalls sollten sie nach genauer rechtlicher Prüfung den Betrag zurückfordern, die Gerichte stehen überhöhter Gebühren skeptisch gegenüber und urteilen oft für den Verbraucher.

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