Welche Sicherheiten fordert die Maxda Darlehensvermittlung beim Kredit?
20. Februar 2011, Thomas Svensson
Welche Sicherheiten fordert die Maxda Darlehensvermittlung (bekannt aus der Fernsehwerbung) beim Sofortkredit?
Aufgrund scheinbar weit verbreiteter Unsicherheit wird uns diese Frage von Besuchern besonders häufig gestellt, daher möchte ich sie an dieser Stelle einmal pauschal beantworten.
Sicherheiten in Form von Überschreibung oder Verpfändung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern gibt es keine. Auch jede Art von Grundschuld auf Immobilien wird nicht gefordert. Alles was für die Berechnung ausschlaggebend ist, ist das monatliche zur Verfügung stehende Einkommen. Hier muss das Nettoeinkommen mindestens die Höhe erreichen, wie Pfändungsfreibetrag (richtigerweise Pfändungsfreigrenze) und monatliche Kreditraten zusammen.
Die Pfändungsfreigrenze wird nach Anzahl der Haushaltsmitglieder berechnet und alle zwei Jahre angepasst
Je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder ist dieser Wert unterschiedlich. Bei einer Einzelperson liegt die Freigrenze bei monatlich 989,99 Euro (Stand 02/2011). Einem Verheirateten mit zwei Kindern z.B. darf ein Nettogehalt in Höhe von 1.769,99 Euro monatlich verbleiben, ohne dass ihm Geld gepfändet werden darf.
Aus diesen Beispielen ergibt sich bei einem Alleinstehenden für die Kreditaufnahme bei Maxda Folgendes: Pfändungsfreigrenze 1 Person 989,99 € + zu erwartende monatliche Kreditrate z.B. 200,- €
Sie müssen also, um den Kredit – dessen Raten monatlich 200,- € betragen – beantragen zu können, ein (Mindest-) Einkommen von 1.189,99 € beziehen. Konditionen, Zinssätze und Voraussetzungen? Hier erfahren Sie mehr über die Maxda Darlehensvermittlung.